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Produkte und Fragen zum Begriff Verwaltungsakt:


  • Heilemann, Uwe: Der Ausführungsbescheid als Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Sozialgesetzbuchs - Zehntes Buch -
    Heilemann, Uwe: Der Ausführungsbescheid als Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Sozialgesetzbuchs - Zehntes Buch -

    Der Ausführungsbescheid als Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Sozialgesetzbuchs - Zehntes Buch - , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2, Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder Verwaltungsakt durchläuft bei seinem Zustandekommen ein bestimmtes tatsächliches Verfahren. Werden bestimmte Anforderungen, die diese Regeln für das Verfahren aufstellen nicht erfüllt, liegt entweder ein entsprechendes Verfahren gar nicht vor oder das Verfahren ist fehlerhaft. § 45 VwVfG bietet die Möglichkeit, diese Verfahrens¿ und Formfehler in einem Fehlerbehebungsverfahren zu heilen. Doch die Heilung von Verfahrensfehlern im Verwaltungsverfahren stellt ein Dauerthema im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Verfahrenslehre dar. 
Diese Seminararbeit gibt einen Überblick darüber wann, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Heilung möglich ist. Dazu gibt Teil B zunächst einen kurzen Überblick über die Regelungen des § 45 VwVfG, dessen Inhalt und Anwendungsbereich, einschließlich der Begriffserklärung ¿Heilung¿. Anschließend werden die einzelnen Heilungsvorschriften des § 45 Abs. 1 VwVfG, sowie der Zeitpunkt der Heilung (§ 45 Abs. 2 VwVfG) und die Fiktion mangelnden Verschuldens (§ 45 Abs. 3 VwVfG) näher erläutert. Abschließend folgt in Teil C ein kurzes Fazit. (Stan, Lucy)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2, Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder Verwaltungsakt durchläuft bei seinem Zustandekommen ein bestimmtes tatsächliches Verfahren. Werden bestimmte Anforderungen, die diese Regeln für das Verfahren aufstellen nicht erfüllt, liegt entweder ein entsprechendes Verfahren gar nicht vor oder das Verfahren ist fehlerhaft. § 45 VwVfG bietet die Möglichkeit, diese Verfahrens¿ und Formfehler in einem Fehlerbehebungsverfahren zu heilen. Doch die Heilung von Verfahrensfehlern im Verwaltungsverfahren stellt ein Dauerthema im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Verfahrenslehre dar. Diese Seminararbeit gibt einen Überblick darüber wann, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Heilung möglich ist. Dazu gibt Teil B zunächst einen kurzen Überblick über die Regelungen des § 45 VwVfG, dessen Inhalt und Anwendungsbereich, einschließlich der Begriffserklärung ¿Heilung¿. Anschließend werden die einzelnen Heilungsvorschriften des § 45 Abs. 1 VwVfG, sowie der Zeitpunkt der Heilung (§ 45 Abs. 2 VwVfG) und die Fiktion mangelnden Verschuldens (§ 45 Abs. 3 VwVfG) näher erläutert. Abschließend folgt in Teil C ein kurzes Fazit. (Stan, Lucy)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2, Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder Verwaltungsakt durchläuft bei seinem Zustandekommen ein bestimmtes tatsächliches Verfahren. Werden bestimmte Anforderungen, die diese Regeln für das Verfahren aufstellen nicht erfüllt, liegt entweder ein entsprechendes Verfahren gar nicht vor oder das Verfahren ist fehlerhaft. § 45 VwVfG bietet die Möglichkeit, diese Verfahrens¿ und Formfehler in einem Fehlerbehebungsverfahren zu heilen. Doch die Heilung von Verfahrensfehlern im Verwaltungsverfahren stellt ein Dauerthema im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Verfahrenslehre dar. Diese Seminararbeit gibt einen Überblick darüber wann, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Heilung möglich ist. Dazu gibt Teil B zunächst einen kurzen Überblick über die Regelungen des § 45 VwVfG, dessen Inhalt und Anwendungsbereich, einschließlich der Begriffserklärung ¿Heilung¿. Anschließend werden die einzelnen Heilungsvorschriften des § 45 Abs. 1 VwVfG, sowie der Zeitpunkt der Heilung (§ 45 Abs. 2 VwVfG) und die Fiktion mangelnden Verschuldens (§ 45 Abs. 3 VwVfG) näher erläutert. Abschließend folgt in Teil C ein kurzes Fazit. , Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 2, Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder Verwaltungsakt durchläuft bei seinem Zustandekommen ein bestimmtes tatsächliches Verfahren. Werden bestimmte Anforderungen, die diese Regeln für das Verfahren aufstellen nicht erfüllt, liegt entweder ein entsprechendes Verfahren gar nicht vor oder das Verfahren ist fehlerhaft. § 45 VwVfG bietet die Möglichkeit, diese Verfahrens¿ und Formfehler in einem Fehlerbehebungsverfahren zu heilen. Doch die Heilung von Verfahrensfehlern im Verwaltungsverfahren stellt ein Dauerthema im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Verfahrenslehre dar. Diese Seminararbeit gibt einen Überblick darüber wann, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Heilung möglich ist. Dazu gibt Teil B zunächst einen kurzen Überblick über die Regelungen des § 45 VwVfG, dessen Inhalt und Anwendungsbereich, einschließlich der Begriffserklärung ¿Heilung¿. Anschließend werden die einzelnen Heilungsvorschriften des § 45 Abs. 1 VwVfG, sowie der Zeitpunkt der Heilung (§ 45 Abs. 2 VwVfG) und die Fiktion mangelnden Verschuldens (§ 45 Abs. 3 VwVfG) näher erläutert. Abschließend folgt in Teil C ein kurzes Fazit. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20090130, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Stan, Lucy, Auflage: 09003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 28, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 3, Gewicht: 56, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638062817, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Sale-Flagge für Sale-Aktion A2 Fahne Angebot Aktion Sonderaktion
    Sale-Flagge für Sale-Aktion A2 Fahne Angebot Aktion Sonderaktion

    Die Fahne mit dem Motiv Sale-Flagge für Sale-Aktion aus der Kategorie Sale besteht aus einer wetterfesten PVC-Plane. Mit der Halterung aus Kunststoff kann die Fahne leicht an die ausgewählte Stelle angeklebt oder angeschraubt werden. Die Fahne ist beidseitig bedruckt und als weit sichtbares Werbemedium beliebt. Die Fahne ist UV-stabil und wetterfest bedruckt und hat dadurch eine lange Anwendungsdauer. Format: 420 x 594 mm Material: PVC-Plane wetterfest Gewicht: 450 g/qm

    Preis: 47.41 € | Versand*: 0.00 €
  • Sale-Fahne für Sale-Verkauf A2 Flagge Plakat Angebot Aktion Sonderaktion
    Sale-Fahne für Sale-Verkauf A2 Flagge Plakat Angebot Aktion Sonderaktion

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  • Plakat Aktion billiger DIN A1, Werbeplakat Poster Angebot Sonderaktion
    Plakat Aktion billiger DIN A1, Werbeplakat Poster Angebot Sonderaktion

    Das Werbeplakat mit dem Motiv Plakat Aktion billiger aus der Kategorie Angebote wird als hochwertiger Digitaldruck in DIN A1 (594 x 841 mm) UV-stabil auf hochwertiges PVC-Bannermaterial gedruckt. Das Plakat ist dadurch absolut robust und wetterfest und kann innen wie auch außen problemlos eingesetzt werden. Format: DIN A1 (594 x 841 mm) Material: hochwertiges PVC, wetterfest Gewicht: 510 g/qm

    Preis: 23.66 € | Versand*: 6.90 €
  • Reduziert-Flagge für Reduziert-Werbung A2 Fahne Sale Aktion Sonderaktion
    Reduziert-Flagge für Reduziert-Werbung A2 Fahne Sale Aktion Sonderaktion

    Die Fahne mit dem Motiv Reduziert-Flagge für Reduziert-Werbung aus der Kategorie Reduziert besteht aus einer wetterfesten PVC-Plane. Mit der Halterung aus Kunststoff kann die Fahne leicht an die ausgewählte Stelle angeklebt oder angeschraubt werden. Die Fahne ist beidseitig bedruckt und als weit sichtbares Werbemedium beliebt. Die Fahne ist UV-stabil und wetterfest bedruckt und hat dadurch eine lange Anwendungsdauer. Format: 420 x 594 mm Material: PVC-Plane wetterfest Gewicht: 450 g/qm

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  • Sale-Poster für Summer-Sale A1, Werbeplakat Plakat Werbung Aktion Angebot
    Sale-Poster für Summer-Sale A1, Werbeplakat Plakat Werbung Aktion Angebot

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  • One Night Stand - Schnäppchen-Angebot
    One Night Stand - Schnäppchen-Angebot

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  • One Night Stand - Schnäppchen-Angebot
    One Night Stand - Schnäppchen-Angebot

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  • SALE - Vintage Stempel "Gutschein"
    SALE - Vintage Stempel "Gutschein"

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  • Sale-Poster für Schuhladen DIN A1, Rabatt Aktion Werbeplakat Plakat Schuhe
    Sale-Poster für Schuhladen DIN A1, Rabatt Aktion Werbeplakat Plakat Schuhe

    Das Werbeplakat mit dem Motiv Sale-Poster für Schuhladen aus der Kategorie Sale wird als hochwertiger Digitaldruck in DIN A1 (594 x 841 mm) UV-stabil auf hochwertiges PVC-Bannermaterial gedruckt. Das Plakat ist dadurch absolut robust und wetterfest und kann innen wie auch außen problemlos eingesetzt werden. Format: DIN A1 (594 x 841 mm) Material: hochwertiges PVC, wetterfest Gewicht: 510 g/qm

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  • Plakat X-Mas-Sale 50% Rabatt DIN A1, Werbeplakat Poster Weihnachten Aktion
    Plakat X-Mas-Sale 50% Rabatt DIN A1, Werbeplakat Poster Weihnachten Aktion

    Das Plakat mit dem Motiv Plakat X-Mas-Sale 50% Rabatt aus der Kategorie Weihnachten wird als hochwertiger Digitaldruck in DIN A1 (594 x 841 mm) UV-stabil auf hochwertiges PVC-Bannermaterial gedruckt. Das Plakat ist dadurch absolut robust und wetterfest und kann innen wie auch außen problemlos eingesetzt werden. Es handelt sich bei diesem Plakat für Weihnachten um eine lustige Darstellung im Comic-Stil. Ein rennender freundlicher Weihnachtsmann, der eilig mit seinem Sack läuft, vermittelt den Eindruck, ein Schnäppchen gemacht zu haben und dass er sich kurz vor Weihnachten beeilen muss. Fast die ganze obere Hälfte ist mit dem roten Rabatt-Hinweis "50%" gefüllt. Am unteren Rand zeigt das Plakat in weisser Schrift auf rotem Hintergrund "X-MAS-SALE". Die Shopsuche liefert das Motiv unter den Begriffen Plakat Weihnachten , Plakat Rabatt Weihnachten und Plakat Sale Weihnachten . Format: DIN A1 (594 x 841 mm) Material: hochwertiges PVC, wetterfest Gewicht: 510 g/qm

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  • Was bedeutet rechtswidriger Verwaltungsakt?

    Was bedeutet rechtswidriger Verwaltungsakt? Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist ein Verwaltungsakt, der gegen geltendes Recht verstößt. Das bedeutet, dass er nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und somit ungültig ist. Betroffene können gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt Widerspruch einlegen oder Klage erheben, um dessen Aufhebung zu erwirken. Rechtswidrige Verwaltungsakte können durch Gerichte aufgehoben werden, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.

  • Was ist der Verwaltungsakt?

    Was ist der Verwaltungsakt? Ein Verwaltungsakt ist eine förmliche Entscheidung einer Behörde, die auf öffentlichem Recht beruht und unmittelbare Rechtswirkung entfaltet. Er kann sowohl belastend als auch begünstigend für den Betroffenen sein und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. Zuständigkeit, Form und Begründetheit. Verwaltungsakte dienen dazu, die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Verwaltung zu regeln und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Sie können angefochten und im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens überprüft werden.

  • Ist Vollstreckung ein Verwaltungsakt?

    Ist Vollstreckung ein Verwaltungsakt? Die Vollstreckung ist ein Verwaltungsvorgang, der dazu dient, einen rechtskräftigen Anspruch durchzusetzen. Dabei handelt es sich um die Zwangsdurchsetzung eines Verwaltungsaktes, der bereits erlassen wurde. Die Vollstreckung erfolgt in der Regel durch die zuständige Behörde und kann verschiedene Maßnahmen wie z.B. die Pfändung von Vermögenswerten umfassen. Somit ist die Vollstreckung zwar ein Verwaltungsvorgang, jedoch unterscheidet sie sich von der eigentlichen Verwaltungsakte, da sie auf die Durchsetzung von bereits bestehenden Ansprüchen abzielt.

  • Wann ist ein Verwaltungsakt erlassen?

    Ein Verwaltungsakt wird erlassen, wenn eine Behörde eine Entscheidung trifft, die eine konkrete Regelung für den Bürger enthält. Dies kann beispielsweise die Bewilligung eines Antrags, die Festsetzung von Gebühren oder die Anordnung von Maßnahmen sein. Der Verwaltungsakt muss schriftlich oder elektronisch verfasst und dem Betroffenen zugestellt werden, um wirksam zu werden. Erst mit der Zustellung beginnt die Rechtsbehelfsfrist, innerhalb derer der Betroffene gegen den Verwaltungsakt vorgehen kann.

  • Was ist ein belastender Verwaltungsakt?

    Ein belastender Verwaltungsakt ist eine behördliche Maßnahme, die einen Bürger in seinen Rechten oder Pflichten unmittelbar beeinträchtigt. Dies kann beispielsweise die Festsetzung von Steuern, Bußgeldern oder die Ablehnung eines Antrags sein. Der Betroffene ist durch den Verwaltungsakt verpflichtet, eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen. Ein belastender Verwaltungsakt muss den Betroffenen klar und eindeutig über seine Rechte und Pflichten informieren und ihm die Möglichkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls zur Anfechtung geben. In vielen Rechtsordnungen gibt es Verfahrensregeln, die sicherstellen sollen, dass belastende Verwaltungsakte rechtmäßig und transparent erlassen werden.

  • Wer darf einen Verwaltungsakt erlassen?

    Wer darf einen Verwaltungsakt erlassen? In der Regel sind dafür Behörden zuständig, die über die entsprechende Zuständigkeit und Kompetenz verfügen. Dies können beispielsweise kommunale Ämter, Landesbehörden oder Bundesbehörden sein. Die Befugnis zur Erlassung von Verwaltungsakten ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Behörde. Dabei müssen die Behörden bestimmte Verfahrensregeln und gesetzliche Vorgaben einhalten, um die Rechte der Bürger zu wahren und eine rechtsstaatliche Verwaltung sicherzustellen.

  • Ist ein Beschluss ein Verwaltungsakt?

    Ein Beschluss ist grundsätzlich kein Verwaltungsakt, sondern eine Entscheidung einer Behörde, die sich auf einen konkreten Einzelfall bezieht. Verwaltungsakte hingegen sind generell und abstrakt und wirken gegenüber einer unbestimmten Vielzahl von Personen. Ein Beschluss kann jedoch auch die Form eines Verwaltungsaktes annehmen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wie beispielsweise eine Regelungswirkung oder eine Rechtsfolge für den Betroffenen. Letztendlich hängt es von den konkreten Umständen des Falls ab, ob ein Beschluss als Verwaltungsakt einzustufen ist. In vielen Fällen handelt es sich jedoch um eine eigenständige Form der behördlichen Entscheidung.

  • Was muss ein Verwaltungsakt enthalten?

    Ein Verwaltungsakt muss gemäß § 37 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Bezeichnung als Verwaltungsakt, die Bezeichnung der Behörde, die den Akt erlassen hat, sowie den Namen des Adressaten. Des Weiteren muss der Verwaltungsakt einen bestimmten Inhalt haben, der klar und verständlich formuliert ist. Zudem muss der Verwaltungsakt eine Begründung enthalten, in der die rechtlichen und tatsächlichen Gründe für die Entscheidung dargelegt werden. Schließlich muss der Verwaltungsakt auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die den Adressaten über seine Möglichkeiten informiert, gegen den Akt vorzugehen.

  • Wann ist ein Verwaltungsakt belastend?

    Ein Verwaltungsakt ist belastend, wenn er negative Auswirkungen auf den Betroffenen hat, beispielsweise indem er seine Rechte einschränkt oder Pflichten auferlegt. Dies kann finanzielle Belastungen, persönliche Einschränkungen oder andere Nachteile mit sich bringen. Ein Verwaltungsakt wird als belastend empfunden, wenn er zu einem Konflikt oder einer Unsicherheit führt und den Betroffenen in seiner Lebensführung beeinträchtigt. Die Belastung eines Verwaltungsakts hängt auch davon ab, wie stark er in die Rechte und Freiheiten des Betroffenen eingreift und wie schwerwiegend die Folgen für ihn sind.

  • Ist die Rücknahme ein Verwaltungsakt?

    Ist die Rücknahme ein Verwaltungsakt? Die Rücknahme eines Verwaltungsakts ist selbst ein Verwaltungsakt, der dazu dient, einen bereits ergangenen Verwaltungsakt aufzuheben. Sie erfolgt in der Regel aufgrund eines Rücknahmebescheids, der die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung des ursprünglichen Verwaltungsakts festlegt. Die Rücknahme kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel aufgrund von Fehlern bei der Entscheidungsfindung oder aufgrund neuer Erkenntnisse. Letztendlich dient die Rücknahme dazu, die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungsakten sicherzustellen.

  • Ist eine Mitteilung ein Verwaltungsakt?

    Ist eine Mitteilung ein Verwaltungsakt? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Inhalt der Mitteilung und der rechtlichen Bedeutung, die ihr zukommt. Im Allgemeinen kann eine Mitteilung als Verwaltungsakt angesehen werden, wenn sie eine einseitige behördliche Maßnahme darstellt, die Rechte oder Pflichten für den Adressaten begründet, ändert oder aufhebt. Es kommt also darauf an, ob die Mitteilung einen hoheitlichen Charakter hat und unmittelbare Rechtswirkungen entfaltet. Letztendlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Mitteilung als Verwaltungsakt einzustufen ist.

  • Was ist ein fehlerhafter Verwaltungsakt?

    Ein fehlerhafter Verwaltungsakt ist ein Verwaltungsakt, der nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise Fehler bei der Ermessensausübung, unzureichende Begründung oder fehlerhafte Feststellung des Sachverhalts. Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann sowohl rechtswidrig als auch nichtig sein, je nach Art und Schwere des Fehlers. Betroffene können gegen einen fehlerhaften Verwaltungsakt Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben, um dessen Aufhebung zu erwirken. In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte zu wahren.